Die für Sie zuständige Krankenkasse (GKK, SVA, ) refundiert – zum jeweiligen Kassentarif – einen Teil meines Honorars. Zu diesem Zweck ist Ihr Verordnungsschein rechtzeitig chefärztlich bewilligen zu lassen.
Gerne kümmere ich mich um die Bewilligung Ihrer Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse!
Haben Sie eine Zusatzversicherung, welche “ambulante Physiotherapie” beinhaltet, können Sie die Differenz zum Kassentarif geltend machen.